Die Industrie- und Handelskammer haben sich über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf eine befristete Duldung von abgelaufenen ADR-Bescheinigungen/Gb-Schulungsnachweisen eingesetzt. Auf Grund der Vereinbarung bleiben ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 01.03.2020 und ddem 01.11.2020 endet, bis zum 30.11.2020 gültig. Eine deutsche Duldungsregelung ist nicht mehr erforderlich, da die M 324 den notwendigen Rechtsrahmen beinhaltet.