Die Industrie- und Handelskammer haben sich über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf eine befristete Duldung von abgelaufenen ADR-Bescheinigungen/Gb-Schulungsnachweisen eingesetzt. Auf Grund der Vereinbarung bleiben ADR-Bescheinigungen und Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 01.03.2020 und ddem 01.11.2020 endet, bis zum 30.11.2020 gültig. Eine deutsche Duldungsregelung ist nicht mehr erforderlich, da die M 324 den notwendigen Rechtsrahmen beinhaltet.
SCHWERPUNKTE
– Externer Gefahrgutbeauftragter
– Schulungen für Berufskraftfahrer
– Schulungen im Gefahrgutbereich
Firmenanschrift
Norbert Teriete GmbH & Co. KG
Gustav-Becker-Straße 9
46397 Bocholt
Deutschland